FAQ

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie ein kleine Auflistung von Informationen, für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

Ich bin katholisch, mein Kind ist noch nicht getauft. Kann ich es auch anmelden, wenn es nicht katholisch ist?

Für die Anmeldung ist nur die Konfession des Kindes ausschlaggebend, nicht die Konfession der Familienmitglieder. Die Anmeldungen von katholischen Kindern und die Anmeldungen von nicht-katholischen Geschwisterkindern werden zuerst berücksichtigt. Sollten noch Schulplätze frei sein, entscheidet ein Losverfahren, welche nicht-katholischen Kinder aufgenommen werden.

Wann kann ich mein Kind anmelden?

Ein Jahr vor der Einschulung können Sie ab März bis zur offiziellen Anmeldewoche (Ende April/ Anfang Mai) Ihr Kind bei uns anmelden. Den Termin der Anmeldewoche entnehmen Sie bitte der Presse. Die für Ihr Kind zuständige Grundschule wird auch alle schulpflichtigen Kinder anschreiben.

In welchem Jahr ist mein Kind schulpflichtig?

GeburtsdatumSchulpflicht abAnmeldung
02.10.2015  – 01.10.2016Schuljahr 2022/20232021
02.10.2016  – 01.10.2017Schuljahr 2023/20242022
02.10.2017  – 01.10.2018Schuljahr 2024/20252023
02.10.2018 – 01.10.2019Schuljahr 2025/20262024
02.10.2019  – 01.10.2020Schuljahr 2026/20272025

Am 27. Februar 2018 hat der Niedersächsische Landtag ein neues  Schulgesetz beschlossen. Eine zentrale Änderung mit höchster Relevanz für  viele Eltern ist die Flexibilisierung des Einschulungsstichtages: Eltern,  deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30.  September vollenden, haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um  ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai  eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um  ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche  Erklärung gegenüber der Schule aus.

Download weiterer Informationen.

Welche Unterlagen müssen für die Anmeldung mitgebracht werden?

Zur Anmeldung müssen Sie den katholischen Taufschein Ihres Kindes sowie den Nachweis des Masernschutzes mitbringen.

Welche Unterlagen müssen für die Schuluntersuchung mitgebracht werden?

Bringen Sie bitte das gelbe Vorsorgeheft und evtl. Unterlagen des Gesundheitsamtes an diesem Tag mit.

Muss mein Kind in der 5. Stunde an der Betreuung teilnehmen?

Nein, die Betreuungsstunde in den ersten beiden Schuljahren ist freiwillig und kostenfrei.

Zur Betreuung

Welchen zeitlichen Rahmen gibt es am Vormittag?

An der Grundschule Hinter der Masch gibt es eine auf den paedagigischen Betrieb angepasste Zeitaufteilung.

Welche Fächer werden an dieser Schule unterrichtet?

Wie alle niedersächsichen Schulen erfüllt auch die Grundschule Hinter der Masch als Angebotsschuleden niedersächsichen Schulplan.

Wann kann mein Kind den Schülertransport in Anspruch nehmen?

Wenn Ihr Kind mehr als 2 km von der Schule wohnt, hat es ein Anrecht auf einen kostenlosen Schülertransport.

Im ersten Schuljahr werden die Schüler von einem Transportunternehmen in Taxen oder Kleinbussen befördert. Für einen Weiterbeförderung bedarf es einer Härtefallentscheidung. Die Schüler der höheren Klassenstufen erhalten von der Stadt Braunschweig einen kostenlosen Fahrausweis für die öffentlichen Verkehrsmittel. 

Gibt es an dieser Schule besondere Fördermaßnahmen?

Unsere Schule bietet den Kindern verscheidene Angebote an, die Sie unter Förderung und SGV finden koennen

Wann hat die Schule einen Tag der offenen Klassentür?

Der Termin für den Tag der offenen Klassentür ist in der Regel nach den Osterferien. Dazu gibt es eine gesonderte Einladung.

  • Um 8.10 Uhr beginnt in der St. Laurentius Kirche (nebenan) ein Schulgottesdienst.
  • Ab 9.00 Uhr haben Sie die Möglichkeit, mit unserer Schulleiterin zu sprechen und am Unterricht teilzunehmen.
  • An diesem Vormittag haben Sie auch die Möglichkeit, im Sekretariat Ihr Kind anzumelden.